AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0 / gültig ab 01.06.2025
1. Allgemeines
Soweit nicht abweichende, von der ELEKTROMATIK AG schriftlich bestätigte Vereinbarungen getroffen werden, gelten für die Lieferung, Installation und/oder Montage sowie für die Inbetriebsetzung von Stark- und Schwachstrominstallationen sowie für alle übrigen Dienstleistungen der ELEKTROMATIK AG die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie bilden integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der ELEKTROMATIK AG. Allfällig abweichende AGB des Kunden haben keine Geltung.
2. Verbindlichkeiten von Offerten und Vertrag
Die Offerte bleibt während einem Monat ab Ausstelldatum verbindlich. Danach können die geänderten Lieferantenpreise (unter anderem Kupfer) angepasst werden.
Die vertraglich vereinbarten Preise bleiben während 12 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages durch die ELEKTROMATIK AG verbindlich. Nach Ablauf von 12 Monaten ist ELEKTROMATIK AG berechtigt, die aufgelaufene Teuerung sowie allenfalls erhöhte Lieferantenpreise weiter zu verrechnen. Bei Teuerungsverrechnung kommt die Methode des EIT.swiss oder des KBOB zur Anwendung.
3. Fristen
Liefer- und Montagetermine werden zwischen der ELEKTROMATIK AG und dem Besteller im Einzelfall vereinbart oder sind im Werkvertrag geregelt. Der Auftraggeber hat die nötigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit die Lieferung/Installationen ungehindert erfolgen können. Andernfalls gehen die durch Verzögerungen und mehr Aufwendungen entstandenen Zusatzkosten zu seinen Lasten. Die ELEKTROMATIK AG haftet nicht für verspätete Lieferungen Waren dritter oder höherer Gewalt.
4. Leistungsumfang/Haftung/Lieferverzug
Die ELEKTROMATIK AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden für die sorgfältige Ausführung des Auftrages. ELEKTROMATIK AG haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schaden.
Die im Werkpreis enthaltenen Leistungen erstrecken sich auf den im Angebot und/oder im Werkvertrag angeführten Leistungsumfang.
Sämtliche vom Besteller schriftlich oder mündlich zusätzlich oder nachträglich verlangten Leistungen oder Lieferungen werden separat verrechnet. In der Auftragsbestätigung resp. im Werkvertrag nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung geltenden Preisen verrechnet. Nicht im Preis enthalten sind allgemeine Gebühren dritter, Netzkostenbeiträge und dergleichen von Netzbetreibern und anderen Anbietern. Die ELEKTROMATIK AG lehnt bei Bohrungen, Durchbrüchen und Spitzarbeiten jede Haftung für Beschädigung an bestehenden verdeckten Leitungen jeglicher Art ab, von denen sie auf Grund der vorhandenen Informationen keine Kenntnis haben konnte. Ebenso allfällige Folgeschäden wie Maler oder Reinigungen. Bei Umbauarbeiten hat der Kunde alles Vertretbare zum Schutze der Einrichtungen von Staubentwicklung und dergleichen zu unternehmen. Die ELEKTROMATIK AG übernimmt keine Haftung für Asbestsanierungen und andere Massnahmen für Altlasten, die in Folge der Arbeiten des Unternehmers notwendig wurden, welche zur Zeit der Offert- Stellung, respektive des Abschlusses des Vertrages, nicht bekannt waren und nicht erkannt werden konnten.
Eine Haftung durch Asbest verursachte Schäden wird von der ELEKTROMATIK AG abgelehnt. Ebenso besteht keine Haftung bei allen Betriebsunterbrüchen oder Ansprüche Dritter. Keine Haftung besteht auch für kundenseitige defekte Apparate und Netzgeräte, die nach Netzfreischaltung und wieder Einschaltungen auftreten.
5. Geistiges Eigentum
Der Kunde erwirbt das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung und zum Gebrauch der Dienstleistung und Produkte der ELEKTROMATIK AG in dem in den Verträgen vereinbarten Umfang. Offerten und Projekte dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der ELEKTROMATIK AG kopiert, Dritten weitergegeben oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Bei Verstoss kann die ELEKTROMATIK AG ihre Aufwendungen bis max. 8% der Offertsumme verrechnen. Die Schutzrechte an den Dienstleistungen und Produkten verbleibt bei der ELEKTROMATIK AG.
6. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts Abweichendes vereinbart, stellt der Unternehmer im Laufe des Projektes bis zu 90% mittels Teilrechnungen auf Grund des Projektstandes in Rechnung. Der Rest ist bei Projektabschluss zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen zu den gesetzlichen Zinssätzen zu bezahlen.
7. Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung umfasst die Prüfung und Kontrolle gemäss NIV und NIN. Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für Schäden von bauseits gelieferten Apparaten und Leuchten oder durch Schäden, die durch diese Geräte verursacht werden, auch wenn er nach der oben aufgeführten Prüfung im Auftrag des Kunden die Inbetriebsetzung vornimmt. Bauseitig gelieferte Anlagen müssen durch den jeweiligen Lieferanten in Betrieb gesetzt und die sicherheitstechnischen Einrichtungen geprüft werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Anlagen und Installationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ELEKTROMATIK AG. Mit der Bestellung erteilt der Kunde der ELEKTROMATIK AG das Recht, für Forderungen den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister bzw. das Bauhandwerkerpfandrecht auf Kosten des Kunden eintragen zu lassen.
9. Garantie
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird für die Installationsarbeiten eine Garantie von 24 Monaten ab Inbetriebnahme gewährt. Mängel sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich zu rügen. Die Behebung von Schaden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnutzung, schädliche Umgebungseinflüsse, unsachgemässe Behandlung der Anlage, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter diese Garantie. Für Geräte, Apparate und Materiallieferungen gilt die Garantie des Herstellers.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist schweizerisches Recht anwendbar. Internationale Übereinkommen sind ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Ruswil.